Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Nicht jeder, der in einem Vertragsverhältnis Arbeit für andere leistet, fällt unter das Arbeitsrecht, sondern nur, wer die Arbeit im Dienst eines anderen, in einem Abhängigkeitsverhältnis, leistet.

Das Arbeitsrecht dient der Herstellung sozialer Gerechtigkeit bei freiheitsrechtlicher Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Die wechselseitige Abhängigkeit der modernen Industriegesellschaft schließt eine autonome Existenz des einzelnen aus. Daher ist es Aufgabe der Rechtsordnung, den Gedanken der Freiheit und Gleichheit unter den Funktionsvoraussetzungen arbeitsteiliger Produktionsweisen zu verwirklichen.

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit und besonders für ausländische Arbeitgeber oftmals nur schwer zu begreifen. Bereits bei der Ausschreibung einer Stelle im Einklang mit dem AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist oftmals ein Rechtsrat notwendig. Daneben gelten Verhaltensregeln für das Auswahlverfahren neuer Arbeitnehmer sowie Regeln für Art, Umfang und Vergütung einer Arbeitsstelle nebst dessen Aufhebung.