Erb- und Familienrecht

Der Tod begleitet das Leben, wirft seinen Schatten auf den Weg der vor uns liegt, unausweichlich und endgültig. So gewiss der Tod auch ist, schrecken viele Menschen davor zurück, sich mit der Frage des eigenen Todes oder des Todes von Angehörigen auseinanderzusetzen. Mit dem Tod eines Menschen müssen sich die Erben nicht nur um ihre eigene Trauer, sondern auch noch um den Nachlass kümmern. Diese schwere Bürde kann mit einem vorab sorgfältig ausgearbeiteten letzten Willen des Verstorbenen erheblich erleichtert und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Der Schritt, sein eigenes Ableben zu akzeptieren, hilft Ihren Liebsten in einer schweren Zeit. Scheuen Sie also nicht, uns direkt darauf anzusprechen. Wir beraten Sie dahingehend verständnisvoll, unvoreingenommen, sachlich neutral und diskret.

 

Auch das Familienrecht ist häufig Schauplatz emotionaler Konflikte, bei denen ein lösungsorientierter Ansatz nicht immer zielführend ist. Wir stehen Ihnen als emphatische Berater in den schwierigsten Momenten zur Seite. Wir helfen Ihnen bei Scheidungsverfahren und Folgesachen, bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder, Vormundschaftssachen und Patientenverfügungen.