Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht ist mit Einführung der DSG-VO zu neuer Berühmtheit gelangt. Seit 2018 gelten für Verantwortliche (=Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet) eine ganze Reihe von Verhaltensregeln, wann immer sie mit Daten, welche unmittelbar Rückschlüsse auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person zulassen, zu tun haben. Wie darf man Daten erheben, wie speichert man sie DSG-VO-konform? Wie lange darf man Daten behalten, was darf man währenddessen alles mit ihnen machen?

Wir beraten Sie von A-Z zum Thema Datenschutz. Ganz gleich, ob Sie einen Rat zu Datenschutzerklärungen benötigen, ein Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen brauchen oder gar einen externen Datenschutzbeauftragten. Wir bieten eine Bestandsaufnahme und eine Datenschutzfolgeabschätzung an, um Ihr Unternehmen vor den beachtlichen Sanktionen der DSG-VO zu schützen.