Zivilrecht

Das Zivilrecht dient als Überbegriff für sämtliche Rechtsangelegenheiten zwischen privaten Rechtssubjekten. Abgegrenzt wird dies vom öffentlichen Recht (Polizeirecht, Staatsorganisationsrecht, Baurecht etc.) welches die Rechtsbeziehungen zwischen privaten und staatlichen Rechtssubjekten regelt.

Ganz gleich, ob Sie Fragen über nachbarschaftliche Streitigkeiten, familienrechtliche Lösungen, Vertragsverletzungen oder Rückabwicklungen, Nachlassangelegenheiten, Grundstückserwerbe, Darlehens- und Investmentfragen, Sicherheitsleistungen, Geschäftsbesorgungen, Verzugsschäden, Reisemängel, Dauerschuldverhältnisse (Abos) oder ähnliches haben, wir beraten Sie gerne.