Internationales Recht


Im Internationalen Geschäftsverkehr ist die Rechtssicherheit noch weniger gewährleistet, als bei ausschließlich nationalen Angelegenheiten. Um dennoch bestmöglich abgesichert zu sein, empfiehlt sich vor Vertragsabschluss immer die Konsultation mit einem Anwalt. Wir helfen gerne bei der Gestaltung international wirksamer Verträge, mit oder ohne Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen ausländische Schuldner oder der Abwehr von Ansprüchen ausländischer Gläubiger.

Haben Sie Fragen zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter oder allgemein zu diversen Aufenthaltstiteln oder benötigen Hilfe bei der Kommunikation mit den Behörden, kommen Sie zu uns und gemeinsam können wir auch hier nach einer Lösung suchen.